Ziel der Veranstaltung war es, die Belange der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu ermitteln, um diese in den kommenden Wochen zu prüfen und daraus den Untersuchungsrahmen für das weitere Verfahren abzustecken. Die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW müssen ihre Anträge dann entsprechend dieses Untersuchungsrahmens ergänzen.
Überraschend hat bei der Antragskonferenz die Gemeinde Söhlde einen Antrag auf Prüfung zur Umsetzung des SuedLinks als Freileitung eingereicht. Die Gemeinde Uetze hat einen Alternativvorschlag für den Trassenverlauf eingebracht, der nördlich und östlich von Hänigsen-Riedel verlaufen soll. Bereits auf einer vorhergehenden Antragskonferenz in Fulda hat der Freistaat Thüringen einen Alternativvorschlag für den gesamten Trassenkorridor eingereicht, bei dem die Region Hannover nicht mehr betroffen wäre.
Von den ca. 300 Teilnehmern mit Vertretern aus dem öffentlichen und privaten Bereich wurden zahlreiche Belange vorgebracht, von denen hier nur die für Burgdorf relevanten Belange dargestellt werden. Von der Region Hannover sowie vom niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde beispielsweise gefordert, dass die raumordnerischen Ziele des Landes sowie der regionalen Planungsstellen in der weiteren Planung zwingend beachtet werden sollten. Derzeit sollen die Ziele lediglich Berücksichtigung finden und damit der Abwägung zugänglich sein. Die Vertreter der BNetzA sicherten einen engen Austausch mit den Ländern zu, um Zielkonflikte zu vermeiden.
Im Rahmen des Tagesordnungspunkts zum Gebietsschutz wurde auch die Berücksichtigung von Hochwasserschutzgebieten gefordert, die derzeit noch nicht in die Planungen eingeflossen sind. Dies bekräftigte auch die Region Hannover im Rahmen einer Stellungnahme, die der BNetzA zugesandt wurde. Burgdorf ist mit einem Vorranggebiet Hochwasserschutz östlich von Ehlershausen betroffen. Dr. Matz, Vertreter der BNetzA, verwies diesbezüglich auf das nachgelagerte Planfeststellungsverfahren.
Insbesondere aus der Landwirtschaft wurde die Sorge um die Eingriffe in die Böden deutlich. Neben der Angst um eine deutlich höhere Erwärmung des Erdreiches als von TenneT angegeben, stand auch die Tiefe der Verlegung im Fokus der Landwirte. Insbesondere im östlichen Bereich der Region Hannover (Burgdorf, Uetze) würden Sonderkulturen angepflanzt, bei denen die Sorge besteht, dass diese so nicht mehr angebaut werden könnten (z. B. Zuckerrüben). Grund hierfür seien die bis auf 2,50 m tief wurzelnden Gewächse, während über der Erdkabeltrasse eine maximale Wurzeltiefe von 1,00 m erlaubt sei. Die TenneT wies im Nachgang zur Antragskonferenz die Stadtplanungsabteilung darauf hin, dass sich die maximale Wurzeltiefe auf Gehölze beschränke, deren Wurzeln im Falle eines Umkippens dazu im Stande sind, das Erdkabel zu schädigen. Dies würde auf die Wurzeln der Zuckerrüben nicht zutreffen, so dass ein Anbau unbedenklich erscheint.
Darüber hinaus spielen auch die Fragen zur Rekultivierung und Entschädigung für die Landwirte der Region eine bedeutende Rolle. Während von TenneT und der BNetzA keine Aussagen zur Entschädigung gemacht werden konnten (politische Entscheidung), konnten sie bei der Frage zur Rekultivierung Entwarnung geben: diese würde eng mit der Landwirtschaft abgestimmt werden.
Die Stadt Burgdorf hat sich bereits im Vorfeld zur Antragskonferenz mit einer Stellungnahme an die BNetzA gewandt. Inhalt dieser Stellungnahme waren insbesondere das Moorgebiet sowie der Segelflugplatz in Ehlershausen sowie die im Trassenverlauf gelegenen geschützten Biotope. Für die Durchquerung des Landschaftsschutzgebietes Burgdorfer Holz wurde eine Bündelung des Trassenkorridors entlang der bestehenden Freileitung und vorhandener Wege gefordert. Auch das Vorranggebiet Hochwasserschutz wurde als zu berücksichtigender Belang vorgetragen.
Bis Ende 2017/Anfang 2018 wird die BNetzA die Ergebnisse der Antragskonferenzen und der eingegangenen Stellungnahmen prüfen und daraus den Untersuchungsrahmen festlegen. Nach dem Einreichen der nachforderten Unterlagen folgen die weitere Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Erörterungstermine, bei denen auch die interessierte Öffentlichkeit wieder einbezogen wird. Nach derzeitigem Stand soll etwa Ende 2018 eine Entscheidung für einen Korridor getroffen werden. Nach dem daran anschließenden Planfeststellungsverfahren, in dem der konkrete Trassenverlauf bestimmt wird, sollen die Bauarbeiten 2020 beginnen und 2025 abgeschlossen sein.
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an die Stadtplanungsabteilung der Stadt Burgdorf wenden.